Ablauf bei der Vermittlung von Arbeitskräften
aus der Ukraine
Auf
dieser
Seite
erhalten
Sie
einen
Überblick
über
den
Ablauf
der
Vermittlung von Arbeitskräften speziell aus der Ukraine.
1
.
Der
Auftraggeber
meldet
sich
telefonisch,
oder
über
unser
bei
der
Personalvermittlung Bickmann-Marketing.
2
.
Nach
Ihrer
kostenlosen,
unverbindlichen
werden
Ihre
Fragen
von
uns
beantwortet
und
erste
Informationen
zur
Vermittlung
Ukrainischer
Arbeitskräfte
erteilt.
Sie
erhalten
in
der
Regel
von
uns
einen
mit
Ihnen
gemeinsam
ausgefüllten
Vermittlungsvertrag
mit
den
entpsrechenden
Rahmenbedingungen
und
einem
Personalsuchauftrag
mit
der
Arbeitsplatzbeschreibung
den
wir
von Ihnen unterzeichnet zurück benötigen.
3
.
Hinsichtlich
der
Vermittlungstätigkeit
sind
wir
auf
die
zulässigen
Verfahren
gem.
dem
§24
Aufenthaltsgesetz
beschränkt
und
müssen
Sie
darauf
hinweisen
dass
der
Vermittlungsprozess
insbesondere
von
der
beschränkten
Wohnsitzzuordnung
abhängen
kann.
Die
Wohnsitzzuordnung
kann
nur
mit
einem
gültigen
Arbeitsvertrag
auf
den
Arbeitgeberwohnsitz
geändert
werden.
Dieser
Prozess
nimmt
durchaus
einen
langen
Zeitrahmen
ein,
den
Sie
in
den
Zeitraum
zum
Einsatz
der
Bewerber
einplanen
sollten.
Kurzfristige
Vermittlungen
sind
ausschließlich
im
Wohsitzbereich
der
Ukrainischen
Arbeitskräfte
mit
Arbeitserlaubnis
möglich.
Sprechen
Sie
uns
einfach
darauf
an,
ob
in
Ihrem
Wohnsitzbereich
Arbeitskräfte
aus
der
Ukraine gemeldet sind.
4
.
Aufgrund
des
Vermittlungsauftrages
suchen
wir
geeignete
Arbeitskräfte
für
Ihren
Betrieb.
Zur
Vorbereitung
und
Suche
der
Arbeitskräfte
benötigen
wir
bei
Ukrainischen
Arbeitskräften
zwischen
2
-
4
Wochen
Vorbereitungszeit
für
die
Kontrolle
der
Arbeitserlaubnis
und
den
benötigten
Nachweisen.
Rechnen
Sie
bitte
mit
einer
großzügigen
Zeitspanne
für
die
Vermittlung
und
Beantragung
einer
eventuell
benötigten
neuen
Wohnsitzzuordnung,
die
je
nach
Regierungsbehörde
einige
Zeit
in
Anspruch
nehmen
kann.
Eine
sehr
kurzfristige
Beantragung
von
Ukrainischen
Arbeitskräften
ist
derzeit
noch
nicht
möglich.
Des
Weiteren
müssen
wir
Sie
darauf
hinweisen
daß
wir
von
der
Beschätigung
als
“Kurzfristig
Beschäftigte”
(sozialversicherungsfrei)
abraten,
da
der
Sozialversicherungsstatus
der
Ukrainischen
Arbeitskräfte
noch
weitestgehend
ungeklärt
ist.
Aktuell
vermitteln
wir
nur
rumänische
Arbeitskräfte
als
kurzfristig
Beschäftigte,
mit
einem
überprüfbaren
Sozialversicherungsstatus.
5
.
Nach
erfolgreicher
Suche
besprechen
wir
mit
Ihnen
das
Ergebnis,
und
Sie
erhalten
von
uns
die
Informationen
über
die
Ukranischen
Arbeitskräfte.
6
.
Daraufhin
teilen
Sie
uns
den
Anreisetermin
der
Arbeitskräfte
mit
und
wir
werden
diesen
Termin
an
die
entsprechenden
Arbeitnehmer
weitergeben.
In
der
Regel
wählen
die
Arbeitskräfte
innerhalb
Deutschlands
die
Eigenanreise.
Eine
Anreise
über
die
BM-TOURING,
die
Ihre
Arbeitnehmer
direkt
zu
Ihnen bringen kann, können Sie natürlich auch bei uns buchen.
7
.
Nachfolgend
müssen
Sie
die
Arbeitskräfte
bei
den
zuständigen
Stellen
anmelden.
Bei
einer
Kurzfristbeschäftigung
bei
der
Bundesknappschaft
(ähnlich
wie
bei
einem
Minijob)
und
bei
sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung
bei
der
zuständigen
Krankenkasse
(z.B.
AOK,
DAK
etc.).
Die
Details
für
eine
korrekte
Anmeldung
erfahren
Sie
von
Ihrem
Steuerberater
Die
Personalvermittlung
Bickmann-Marketing
befragt
bereits
vor
der
Vermitltung
die
zu
vermittelnden
sozialversicherungspflichtigen
Arbeitskräfte
welche
Krankenkasse
Sie
sich
aussuchen
und
schickt
den
ausgefüllten
und
unterschriebenen
Mitgliedsantrag
an
die
entsprechende
Krankenversicherung,
so
daß
die
Krankenversicherung
sich
nachfolgend
bei
dem
Arbeitgeber
meldet.
Für
kurzfristig
beschäftigte
Arbeitnehmer
(ohne
Krankenversicherung)
empfehlen
wir
eine
Zusatzversicherung
(Erntehelferversicherung
o.ä.)
abzuschließen,
um
das
Kostenrisiko
bei
Krankheiten
der
Arbeitnehmer
für
den
Arbeitgeber
zu
reduzieren.
Wir
empfehlen
Ihnen
gerne
entsprechende
Versicherungen
die
diese
Leistung
anbieten.
Sprechen Sie uns einfach darauf an.
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Jahre
Vermittlungserfahrung
der
Personalvermittlung Bickmann-Marketing
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Sie haben noch Fragen, die bisher ungeklärt geblieben sind?
Rufen Sie uns an:
+49 (0) 52 71 / 698 800
schicken
Sie
uns
ein
Anfrage
Fax:
+49
(
0)
52
71
/
698
80
-20
oder
Schreiben Sie einfach eine Email an:
Ihre deutsche Agentur für
Arbeitskräfte aus Rumänien
+49 (0) 52 71 - 698 800
Personalvermittlung Bickmann-Marketing
Bürozeiten:
Mo - Do 8:oo - 16:3o
Fr
8:oo -15:oo
Email: info@bickmann-marketing.de
Tel.: +49 (0) 52 71 - 698 800
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Tel. Erreichbarkeit während d. Geschäftszeiten
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Bürozeiten:
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