Was kostet die Vermittlung von Hilfskräften bei Firma Bickmann?
Warum finde ich keine Preise auf Ihrer Internetplattform?
Ganz
einfach
-
Wir
möchten
den
Wettbewerb
nicht
schlau
machen
und
haben
sehr
schlechte
Erfahrungen
mit
unehrlichen
Wettbewerbern
gemacht.
Wer
ein
ehrliches
Interesse
an
unserer
Dienstleistung
hat,
der
kann
bei
uns
Anfragen
und
erhält
genau
erklärt
was
unsere
Dienstleistung
kostet.
Wir
vermitteln
Menschen,
keine
Ware! Und so verstehen wir auch unsere Dienstleistung.
Hintergrund der Vermittlungsgebühren
Bei
Gründung
der
Personalvermittlung
Bickmann-Marketing
wollten
wir
die
Vermittlungskosten
für
die
Rumänischen
Arbeitskräfte
so
gering
wie
möglich
halten.
Teilweise
wurde
die
Vermittlung
schon
damals
von
den
Betrieben
bezahlt.
Bis
vor
wenigen
Jahren
konnte
die
Personalvermittlung
Bickmann-Marketing
noch
Vermittlungsgebühren
von
den
zu
vermittelnden
Hilfskräften
vorwiegend
aus
Rumänien
nehmen.
Im
Zuge
der
Gesetzesänderungen
in
Rumänien
wurde
dies
allen
vermittelnd
tätigen
Unternehmen
gesetzlich
untersagt.
Grundlage
stellt
hier
das
Gesetz
156/2000
aus
Rumänien
dar,
welches
die
Vermittlung
von
Arbeitskräften
aus
Rumänien regeln soll. Dieses Gesetz gilt insbesondere für alle vermittelnd tätigen Firmen.
Unsere Gebührenzusammensetzung
Unsere
Vermittlungsdienstleistung
läßt
sich
aufgrund
der
komplexität
und
der
Aufwändigkeit
der
Vermittlungstätigkeit
und
den
damit
verbundenen
Personaleinsatz
nicht
unentgeltlich
durchführen.
Leider
hat
es
Google
bisher
nicht
verstanden
daß
unser
Unternehmen
gewachsen
ist
und
sich
die
Zeiten
geändert
haben
und
leider
finden
sich
noch
immer
Artikel
aus
der
Zeit
vor
der
Gesetzesumstellung
(siehe
Hintergrund)
die aussagen unsere Dienstleistung sei unentgeltlich, das stimmt natürlich nicht!
Unsere
Vermittlungskosten
lassen
sich
in
3
Teile
aufspalten,
von
denen
der
Arbeitgeber
jedoch
nur
2
Teile
bezahlen muss:
1. Teil “Die Bearbeitungsgebühr”
Die
Bearbeitungsgebühr
wurde
vor
rund
3
Jahren
bei
der
Personalvermittlung
Bickmann-Marketing
eingeführt
und
wurde
vom
Preis
her
stetig
an
die
Situation
angepasst.
Diese
Gebühr
wird
pro
Auftragserteilung
fällig
und
ist
unabhängig
von
der
Anzahl
der
vermittelten
Arbeitskräfte
einmalig
pro
Auftrag
fällig.
Also
ob
Sie
1
Person
anfordern
oder
100
Personen,
macht
hierbei
keinen
Unterschied.
Sie
dient
zur
Deckung
der
Kosten
für
die
Bearbeitung sämtlicher Dokumente und der Kommunktion zwischen den Vermittlungsbüros.
2. Teil “Die monatliche Vermittlungsgebühr”
Der
eigentliche
Vorteil
der
Vermittlung
über
die
Personalvermittlung
Bickmann-Marketing
ist,
daß
wir
einen
Teil
Ihres
Risikos
übernehmen.
Sie
müssen
pro
angefangenem
Monat
eine
Vermittlungspauschale
bezahlen,
die
wir
Ihnen
am
Monatsanfang
in
Rechnung
stellen
und
per
SEPA
-
Mandat
konfortabel
für
alle
Seiten
abrechnen.
Sollte
der
Mitarbeiter
nur
1
Monat
bleiben
und
einfach
abreisen,
müssen
Sie
dies
umgehend
bei
uns melden und die Berechnng der Monatspauschale wird eingestellt.
Die
Vermittlungspauschale
liegt,
heruntergerechnet
auf
eine
40
h
Woche
(also
173
h
im
Monat),
unter
0,55
Cent
pro
Arbeitsstunde.
Dies
ist
im
Vermittlungsbereich
sehr
preisgünstig.
Weiterhin
haben
Sie
den
Vorteil
daß
Sie
eine
Pauschale
pro
Monat
bezahlen,
die
der
Mitarbeiter
bei
Ihnen
gearbeitet
hat.
Sie
gehen
hier
kein
Risiko
ein,
da
Sie
nur
die
Monate
bezahlen
die
der
Mitarbeiter
bei
Ihnen gearbeitet hat.
Zusammenfassung der Vermittlungskosten
Für
unter
0,55
Cent
pro
geleisteter
Arbeitsstunde
erhalten
Sie
Ihren
Hilfsarbeiter.
Die
Abrechung
erfolgt
über
eine
monatliche
Pauschale,
nicht
über
Stundenabrechnungen,
damit
ist
der
zu
zahlende
Betrag
immer gleichbleibend und für Sie kalkulierbar.
(3. Teil) Was müssen die Bewerber an Bickmann-Marketing bezahlen?
Diese
Frage
hören
wir
tagtäglich,
da
leider
unseren
Kunden
von
den
rumänischen
Arbeitskräften
teilweise
“Märchen”
erzählt
werden.
Wir
werden
als
Abzocker
dargestellt
und
angeblich
würden
wir
monatlich
von
den
Arbeitskräften Vermittlungsgebühren nehmen.
ALLES FALSCH!
Die
Arbeitskräfte
müssen
an
die
Personalvermittlung
Bickmann-Marketing,
also
nicht
an
den
rumänischen
Vermittler
(BM-TOURING
SRL)
eine
pauschale
Gebühr
einmalig
bezahlen.
Dieser
Betrag
ist
eine
Betreuungsgebühr
für
die
rumänischen
Arbeitskräfte,
die
uns
während
Ihrer
Zeit
bei
dem
Arbeitgeber
bei
Fragen
oder
Problemen
kontaktieren
können.
Weiterhin
überprüfen
wir
den
Vermittlungsvertrag
auf
Einhaltung des Mindestlohns.
KEINE MONATLICHEN GEBÜHREN!
Ihre deutsche Agentur für
Arbeitskräfte aus Rumänien
+49 (0) 52 71 - 698 800
Personalvermittlung Bickmann-Marketing