Was kostet die Vermittlung von Hilfskräften bei Firma Bickmann?
UnsereVermittlungvonHilfskräftenbeginntab 95,00EURproVermittlungsmonat.Darüber hinausfällteineeinmaligeBearbeitungsgebühr sowieTransportkostenfürdieAn-undAbreise derrumänischenHilfskräftean.Diesewerden individuelljenachSituationkalkuliertundim DetailimpersönlichenGesprächmitIhnen besprochen.WarumfindeichkeinedeutlicherenPreise auf Ihrer Internetplattform?Ganzeinfach-WirmöchtendenWettbewerb nichtschlaumachenundhabensehr schlechteErfahrungenmitunehrlichen Wettbewerberngemacht(sieheArtikel “DubioseVermittler”).Wereinehrliches InteresseanunsererDienstleistunghat,der kannbeiunsAnfragenunderhältgenauerklärt wasunsereDienstleistungkostet.Wir vermittelnMenschen,keineWare!Undso verstehen wir auch unsere Dienstleistung. Hintergrund der VermittlungsgebührenBeiGründungderPersonalvermittlungBickmann-MarketingwolltenwirdieVermittlungskostenfürdie RumänischenArbeitskräftesogeringwiemöglichhalten.TeilweisewurdedieVermittlungschondamalsvon denBetriebenbezahlt.BisvorwenigenJahrenkonntediePersonalvermittlungBickmann-Marketingnoch VermittlungsgebührenvondenzuvermittelndenHilfskräftenvorwiegendausRumäniennehmen.ImZugeder GesetzesänderungeninRumänienwurdediesallenvermittelndtätigenUnternehmengesetzlichuntersagt. GrundlagestellthierdasGesetz156/2000ausRumäniendar,welchesdieVermittlungvon Arbeitskräftenaus Rumänien regeln soll. Dieses Gesetz gilt insbesondere für alle vermittelnd tätigen Firmen.Unsere GebührenzusammensetzungUnsereVermittlungsdienstleistungläßtsichaufgrundderkomplexitätundderAufwändigkeitder VermittlungstätigkeitunddendamitverbundenenPersonaleinsatznichtunentgeltlichdurchführen.Leider hatesGooglebishernichtverstandendaßunserUnternehmengewachsenistundsichdieZeitengeändert habenundleiderfindensichnochimmer ArtikelausderZeitvorderGesetzesumstellung(sieheHintergrund) die aussagen unsere Dienstleistung sei unentgeltlich, das stimmt natürlich nicht!UnsereVermittlungskostenlassensichin3Teileaufspalten,vondenenderArbeitgeberjedochnur2Teile bezahlen muss:1. Teil “Die Bearbeitungsgebühr”DieBearbeitungsgebührwurdevoreinigenJahren beiderPersonalvermittlungBickmann-Marketing eingeführtundwurdevomPreisherstetigandie aktuelleSituationangepasst.DieseGebührwird pro Auftragserteilungfälligundistunabhängigvon derAnzahldervermitteltenArbeitskräfte einmaligproAuftragfällig.AlsoobSie1Person anfordernoder100Personen,machthierbei keinenUnterschied.SiedientzurDeckungder KostenfürdieBearbeitungsämtlicherDokumente undderKommunktionzwischenden Vermittlungsbüros.2. Teil “Die monatliche Vermittlungsgebühr”DereigentlicheVorteilderVermittlungüberdie PersonalvermittlungBickmann-Marketingist, daßwireinenTeilIhresRisikosübernehmen.Sie müssenproangefangenemMonateine Vermittlungspauschalebezahlen,diewirIhnenam MonatsanfanginRechnungstellenundperSEPA- MandatkonfortabelfüralleSeitenabrechnen. SolltederMitarbeiternur1Monatbleibenundeinfachabreisen,müssenSiediesumgehendbeiunsmelden unddieBerechnungderMonatspauschalewirdineineEndabrechnungumgewandeltoderSievereinbarenmit unsübereinenweiterenVermittlungsvertrageineAlternativpersonohnedaseineEndabrechnunggestellt wird. Mit dieser Regelung können wir fair und für Sie vorher kalkulierbar unsere Vermittlung durchführen.DieVermittlungspauschaleliegt,heruntergerechnetaufeine40hWoche(also173himMonat),unter0,55 CentproArbeitsstunde.DiesistimVermittlungsbereichsehrpreisgünstig.WeiterhinhabenSiedenVorteil daßSieeinePauschaleproMonatbezahlen,dievorhervertraglichvereinbartwurde.SiegehenkeinRisiko ein,daSienurdieMonatebezahlendievorhervereinbartwurdenundsieeineAlternativpersonohne Endabrechnung bestellen können falls dies notwendig wird.Zusammenfassung der VermittlungskostenFürunter0,55Centprogeleisteter ArbeitsstundeerhaltenSieIhrenHilfsarbeiter.Die Abrechungerfolgt übereinemonatlichePauschale,nichtüberStundenabrechnungen,damitistderzuzahlendeBetrag immer gleichbleibend und für Sie kalkulierbar. Hinzu kommen ggf. die Reisekosten für die Hilfsarbeiter.(3.Teil)WasmüssendieBewerberan Bickmann-Marketing bezahlen?DieseFragehörenwirtagtäglich,daleider unserenKundenvondenrumänischen Arbeitskräftenteilweise“Märchen”erzähltwerden. WirwerdenalsAbzockerdargestelltundangeblich würdenwirmonatlichvondenArbeitskräften Vermittlungsgebühren nehmen. ALLES FALSCH!DieArbeitskräftemüssenandiePersonalvermittlungBickmann-Marketing,alsonichtandenrumänischen Vermittler(BM-TOURINGSRL)einepauschaleGebühreinmalig bezahlen.DieserBetragisteine BetreuungsgebührfürdierumänischenArbeitskräfte,dieunswährendIhrerZeitbeidemArbeitgeberbei FragenoderProblemenkontaktierenkönnen.WeiterhinüberprüfenwirdenVermittlungsvertragauf Einhaltung des Mindestlohns. KEINE MONATLICHEN GEBÜHREN!
Ihre deutsche Agentur fürArbeitskräfte aus Rumänien+49 (0) 52 71 - 698 800
Personalvermittlung Bickmann-Marketing
Bürozeiten: Mo - Do 8:oo - 16:3oFr 8:oo -15:ooEmail: info@bickmann-marketing.deTel.:+49 (0) 52 71 - 698 800
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Unsere Vermittlung von Hilfskräften beginnt ab 95,00 EUR pro Vermittlungsmonat. Darüber hinaus fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr sowie Transportkosten für die An- und Abreise der rumänischen Hilfskräfte an. Diese werden individuell je nach Situation kalkuliert und im Detail im persönlichen Gespräch mit Ihnen besprochen.Warum finde ich keine deutlicheren Preise auf Ihrer Internetplattform?Ganz einfach - Wir möchten den Wettbewerb nicht schlau machen und haben sehr schlechte Erfahrungen mit unehrlichen Wettbewerbern gemacht (siehe Artikel “Dubiose Vermittler”). Wer ein ehrliches Interesse an unserer Dienstleistung hat, der kann bei uns Anfragen und erhält genau erklärt was unsere Dienstleistung kostet. Wir vermitteln Menschen, keine Ware! Und so verstehen wir auch unsere Dienstleistung. Hintergrund der VermittlungsgebührenBei Gründung der Personalvermittlung Bickmann-Marketing wollten wir die Vermittlungskosten für die Rumänischen Arbeitskräfte so gering wie möglich halten. Teilweise wurde die Vermittlung schon damals von den Betrieben bezahlt. Bis vor wenigen Jahren konnte die Personalvermittlung Bickmann-Marketing noch Vermittlungsgebühren von den zu vermittelnden Hilfskräften vorwiegend aus Rumänien nehmen. Im Zuge der Gesetzesänderungen in Rumänien wurde dies allen vermittelnd tätigen Unternehmen gesetzlich untersagt. Grundlage stellt hier das Gesetz 156/2000 aus Rumänien dar, welches die Vermittlung von Arbeitskräften aus Rumänien regeln soll. Dieses Gesetz gilt insbesondere für alle vermittelnd tätigen Firmen.Unsere GebührenzusammensetzungUnsere Vermittlungsdienstleistung läßt sich aufgrund der komplexität und der Aufwändigkeit der Vermittlungstätigkeit und den damit verbundenen Personaleinsatz nicht unentgeltlich durchführen. Leider hat es Google bisher nicht verstanden daß unser Unternehmen gewachsen ist und sich die Zeiten geändert haben und leider finden sich noch immer Artikel aus der Zeit vor der Gesetzesumstellung (siehe Hintergrund) die aussagen unsere Dienstleistung sei unentgeltlich, das stimmt natürlich nicht!Unsere Vermittlungskosten lassen sich in 3 Teile aufspalten, von denen der Arbeitgeber jedoch nur 2 Teile bezahlen muss:1. Teil “Die Bearbeitungsgebühr”Die Bearbeitungsgebühr wurde vor einigen Jahren bei der Personalvermittlung Bickmann-Marketing eingeführt und wurde vom Preis her stetig an die aktuelle Situation angepasst. Diese Gebühr wird pro Auftragserteilung fällig und ist unabhängig von der Anzahl der vermittelten Arbeitskräfte einmalig pro Auftrag fällig. Also ob Sie 1 Person anfordern oder 100 Personen, macht hierbei keinen Unterschied. Sie dient zur Deckung der Kosten für die Bearbeitung sämtlicher Dokumente und der Kommunktion zwischen den Vermittlungsbüros.2. Teil “Die monatliche Vermittlungsgebühr”Der eigentliche Vorteil der Vermittlung über die Personalvermittlung Bickmann-Marketing ist, daß wir einen Teil Ihres Risikos übernehmen. Sie müssen pro angefangenem Monat eine Vermittlungspauschale bezahlen, die wir Ihnen am Monatsanfang in Rechnung stellen und per SEPA - Mandat konfortabel für alle Seiten abrechnen. Sollte der Mitarbeiter nur 1 Monat bleiben und einfach abreisen, müssen Sie dies umgehend bei uns melden und die Berechnung der Monatspauschale wird in eine Endabrechnung umgewandelt oder Sie vereinbaren mit uns über einen weiteren Vermittlungsvertrag eine Alternativperson ohne das eine Endabrechnung gestellt wird. Mit dieser Regelung können wir fair und für Sie vorher kalkulierbar unsere Vermittlung durchführen.Die Vermittlungspauschale liegt, heruntergerechnet auf eine 40 h Woche (also 173 h im Monat), unter 0,55 Cent pro Arbeitsstunde. Dies ist im Vermittlungsbereich sehr preisgünstig. Weiterhin haben Sie den Vorteil daß Sie eine Pauschale pro Monat bezahlen, die vorher vertraglich vereinbart wurde. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie nur die Monate bezahlen die vorher vereinbart wurden und sie eine Alternativperson ohne Endabrechnung bestellen können falls dies notwendig wird.Zusammenfassung der VermittlungskostenFür unter 0,55 Cent pro geleisteter Arbeitsstunde erhalten Sie Ihren Hilfsarbeiter. Die Abrechung erfolgt über eine monatliche Pauschale, nicht über Stundenabrechnungen, damit ist der zu zahlende Betrag immer gleichbleibend und für Sie kalkulierbar. Hinzu kommen ggf. die Reisekosten für die Hilfsarbeiter.(3. Teil) Was müssen die Bewerber an Bickmann-Marketing bezahlen?Diese Frage hören wir tagtäglich, da leider unseren Kunden von den rumänischen Arbeitskräften teilweise “Märchen” erzählt werden. Wir werden als Abzocker dargestellt und angeblich würden wir monatlich von den Arbeitskräften Vermittlungsgebühren nehmen. ALLES FALSCH!Die Arbeitskräfte müssen an die Personalvermittlung Bickmann-Marketing, also nicht an den rumänischen Vermittler (BM-TOURING SRL) eine pauschale Gebühr einmalig bezahlen. Dieser Betrag ist eine Betreuungsgebühr für die rumänischen Arbeitskräfte, die uns während Ihrer Zeit bei dem Arbeitgeber bei Fragen oder Problemen kontaktieren können. Weiterhin überprüfen wir den Vermittlungsvertrag auf Einhaltung des Mindestlohns. KEINE MONATLICHEN GEBÜHREN!
Bürozeiten: Mo - Do 8:oo - 16:3oFr 8:oo -15:ooEmail: info@bickmann-marketing.deTel.:+49 (0) 52 71 - 698 800
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