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© 2023 Personalvermittlung Bickmann-Marketing
Was kostet die Vermittlung von
Hilfskräften bei Firma Bickmann?
Unsere Vermittlung von Hilfskräften beginnt ab
95,00 EUR pro Vermittlungsmonat. Darüber hinaus
fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr sowie
Transportkosten für die An- und Abreise der
rumänischen Hilfskräfte an. Diese werden
individuell je nach Situation kalkuliert und im Detail
im persönlichen Gespräch mit Ihnen besprochen.
Warum finde ich keine deutlicheren Preise auf
Ihrer Internetplattform?
Ganz einfach - Wir möchten den Wettbewerb nicht
schlau machen und haben sehr schlechte
Erfahrungen mit unehrlichen Wettbewerbern
gemacht (siehe Artikel “Dubiose Vermittler”). Wer
ein ehrliches Interesse an unserer Dienstleistung
hat, der kann bei uns Anfragen und erhält genau
erklärt was unsere Dienstleistung kostet. Wir
vermitteln Menschen, keine Ware! Und so verstehen
wir auch unsere Dienstleistung.
Hintergrund der Vermittlungsgebühren
Bei Gründung der Personalvermittlung Bickmann-
Marketing wollten wir die Vermittlungskosten für die
Rumänischen Arbeitskräfte so gering wie möglich
halten. Teilweise wurde die Vermittlung schon
damals von den Betrieben bezahlt. Bis vor wenigen
Jahren konnte die Personalvermittlung Bickmann-
Marketing noch Vermittlungsgebühren von den zu
vermittelnden Hilfskräften vorwiegend aus
Rumänien nehmen. Im Zuge der
Gesetzesänderungen in Rumänien wurde dies allen
vermittelnd tätigen Unternehmen gesetzlich
untersagt. Grundlage stellt hier das Gesetz
156/2000 aus Rumänien dar, welches die
Vermittlung von Arbeitskräften aus Rumänien regeln
soll. Dieses Gesetz gilt insbesondere für alle
vermittelnd tätigen Firmen.
Unsere Gebührenzusammensetzung
Unsere Vermittlungsdienstleistung läßt sich aufgrund
der komplexität und der Aufwändigkeit der
Vermittlungstätigkeit und den damit verbundenen
Personaleinsatz nicht unentgeltlich durchführen.
Leider hat es Google bisher nicht verstanden daß
unser Unternehmen gewachsen ist und sich die
Zeiten geändert haben und leider finden sich noch
immer Artikel aus der Zeit vor der
Gesetzesumstellung (siehe Hintergrund) die
aussagen unsere Dienstleistung sei unentgeltlich,
das stimmt natürlich nicht!
Unsere Vermittlungskosten lassen sich in 3 Teile
aufspalten, von denen der Arbeitgeber jedoch nur 2
Teile bezahlen muss:
1. Teil “Die Bearbeitungsgebühr”
Die Bearbeitungsgebühr wurde vor einigen Jahren
bei der Personalvermittlung Bickmann-Marketing
eingeführt und wurde vom Preis her stetig an die
aktuelle Situation angepasst. Diese Gebühr wird pro
Auftragserteilung fällig und ist unabhängig von der
Anzahl der vermittelten Arbeitskräfte einmalig pro
Auftrag fällig. Also ob Sie 1 Person anfordern oder
100 Personen, macht hierbei keinen Unterschied.
Sie dient zur Deckung der Kosten für die
Bearbeitung sämtlicher Dokumente und der
Kommunktion zwischen den Vermittlungsbüros.
2. Teil “Die monatliche Vermittlungsgebühr”
Der eigentliche Vorteil der Vermittlung über die
Personalvermittlung Bickmann-Marketing ist, daß
wir einen Teil Ihres Risikos übernehmen. Sie müssen
pro angefangenem Monat eine
Vermittlungspauschale bezahlen, die wir Ihnen am
Monatsanfang in Rechnung stellen und per SEPA -
Mandat konfortabel für alle Seiten abrechnen. Sollte
der Mitarbeiter nur 1 Monat bleiben und einfach
abreisen, müssen Sie dies umgehend bei uns melden
und die Berechnung der Monatspauschale wird in
eine Endabrechnung umgewandelt oder Sie
vereinbaren mit uns über einen weiteren
Vermittlungsvertrag eine Alternativperson ohne das
eine Endabrechnung gestellt wird. Mit dieser
Regelung können wir fair und für Sie vorher
kalkulierbar unsere Vermittlung durchführen.
Die Vermittlungspauschale liegt, heruntergerechnet
auf eine 40 h Woche (also 173 h im Monat), unter
0,55 Cent pro Arbeitsstunde. Dies ist im
Vermittlungsbereich sehr preisgünstig. Weiterhin
haben Sie den Vorteil daß Sie eine Pauschale pro
Monat bezahlen, die vorher vertraglich vereinbart
wurde. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie nur die
Monate bezahlen die vorher vereinbart wurden und
sie eine Alternativperson ohne Endabrechnung
bestellen können falls dies notwendig wird.
Zusammenfassung der Vermittlungskosten
Für unter 0,55 Cent pro geleisteter Arbeitsstunde
erhalten Sie Ihren Hilfsarbeiter. Die Abrechung
erfolgt über eine monatliche Pauschale, nicht
über Stundenabrechnungen, damit ist der zu
zahlende Betrag immer gleichbleibend und für Sie
kalkulierbar. Hinzu kommen ggf. die Reisekosten
für die Hilfsarbeiter.
(3. Teil) Was müssen die Bewerber an Bickmann-
Marketing bezahlen?
Diese Frage hören wir tagtäglich, da leider unseren
Kunden von den rumänischen Arbeitskräften
teilweise “Märchen” erzählt werden. Wir werden als
Abzocker dargestellt und angeblich würden wir
monatlich von den Arbeitskräften
Vermittlungsgebühren nehmen.
ALLES FALSCH!
Die Arbeitskräfte müssen an die Personalvermittlung
Bickmann-Marketing, also nicht an den rumänischen
Vermittler (BM-TOURING SRL) eine pauschale
Gebühr einmalig bezahlen. Dieser Betrag ist eine
Betreuungsgebühr für die rumänischen
Arbeitskräfte, die uns während Ihrer Zeit bei dem
Arbeitgeber bei Fragen oder Problemen
kontaktieren können. Weiterhin überprüfen wir den
Vermittlungsvertrag auf Einhaltung des
Mindestlohns. KEINE MONATLICHEN GEBÜHREN!
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