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Was kostet die Vermittlung von Hilfskräften bei Firma Bickmann?

Warum finde ich keine Preise auf Ihrer Internetplattform? Ganz   einfach   -   Wir   möchten   den   Wettbewerb   nicht   schlau   machen   und   haben   sehr   schlechte   Erfahrungen   mit unehrlichen   Wettbewerbern   gemacht.   Wer   ein   ehrliches   Interesse   an   unserer   Dienstleistung   hat,   der   kann   bei uns   Anfragen   und   erhält   genau   erklärt   was   unsere   Dienstleistung   kostet.   Wir   vermitteln   Menschen,   keine Ware! Und so verstehen wir auch unsere Dienstleistung. Hintergrund der Vermittlungsgebühren Bei    Gründung    der    Personalvermittlung    Bickmann-Marketing    wollten    wir    die    Vermittlungskosten    für    die Rumänischen   Arbeitskräfte   so   gering   wie   möglich   halten.   Teilweise   wurde   die   Vermittlung   schon   damals   von den   Betrieben   bezahlt.   Bis   vor   wenigen   Jahren   konnte   die   Personalvermittlung   Bickmann-Marketing   noch Vermittlungsgebühren   von   den   zu   vermittelnden   Hilfskräften   vorwiegend   aus   Rumänien   nehmen.   Im   Zuge   der Gesetzesänderungen   in   Rumänien   wurde   dies   allen   vermittelnd   tätigen   Unternehmen   gesetzlich   untersagt. Grundlage   stellt   hier   das   Gesetz   156/2000   aus   Rumänien   dar,   welches   die   Vermittlung   von Arbeitskräften   aus Rumänien regeln soll. Dieses Gesetz gilt insbesondere für alle vermittelnd tätigen Firmen. Unsere Gebührenzusammensetzung Unsere     Vermittlungsdienstleistung     läßt     sich     aufgrund     der     komplexität     und     der    Aufwändigkeit     der Vermittlungstätigkeit   und   den   damit   verbundenen   Personaleinsatz   nicht   unentgeltlich   durchführen.   Leider hat   es   Google   bisher   nicht   verstanden   daß   unser   Unternehmen   gewachsen   ist   und   sich   die   Zeiten   geändert haben   und   leider   finden   sich   noch   immer Artikel   aus   der   Zeit   vor   der   Gesetzesumstellung   (siehe   Hintergrund) die aussagen unsere Dienstleistung sei unentgeltlich, das stimmt natürlich nicht! Unsere   Vermittlungskosten   lassen   sich   in   3   Teile   aufspalten,   von   denen   der   Arbeitgeber   jedoch   nur   2   Teile bezahlen muss: 1. Teil “Die Bearbeitungsgebühr” Die    Bearbeitungsgebühr    wurde    vor    einigen    Jahren    bei    der    Personalvermittlung    Bickmann-Marketing eingeführt   und   wurde   vom   Preis   her   stetig   an   die   aktuelle   Situation   angepasst.   Diese   Gebühr   wird   pro Auftragserteilung   fällig   und   ist   unabhängig   von   der Anzahl   der   vermittelten Arbeitskräfte   einmalig   pro Auftrag fällig.   Also   ob   Sie   1   Person   anfordern   oder   100   Personen,   macht   hierbei   keinen   Unterschied.   Sie   dient   zur Deckung    der    Kosten    für    die    Bearbeitung    sämtlicher    Dokumente    und    der    Kommunktion    zwischen    den Vermittlungsbüros. 2. Teil “Die monatliche Vermittlungsgebühr” Der   eigentliche   Vorteil   der   Vermittlung   über   die   Personalvermittlung   Bickmann-Marketing   ist,   daß   wir   einen Teil   Ihres   Risikos   übernehmen.   Sie   müssen   pro   angefangenem   Monat   eine   Vermittlungspauschale   bezahlen, die   wir   Ihnen   am   Monatsanfang   in   Rechnung   stellen   und   per   SEPA   -   Mandat   konfortabel   für   alle   Seiten abrechnen.   Sollte   der   Mitarbeiter   nur   1   Monat   bleiben   und   einfach   abreisen,   müssen   Sie   dies   umgehend   bei uns   melden   und   die   Berechnung   der   Monatspauschale   wird   in      eine   Endabrechnung   umgewandelt   oder   Sie vereinbaren    mit    uns    über    einen    weiteren    Vermittlungsvertrag    eine    Alternativperson    ohne    das    eine Endabrechnung   gestellt   wird.   Mit   dieser   Regelung   können   wir   fair   und   für   Sie   vorher   kalkulierbar   unsere Vermittlung durchführen. Die   Vermittlungspauschale   liegt,   heruntergerechnet   auf   eine   40   h   Woche   (also   173   h   im   Monat),   unter   0,55 Cent   pro   Arbeitsstunde.   Dies   ist   im   Vermittlungsbereich   sehr   preisgünstig.   Weiterhin   haben   Sie   den   Vorteil daß   Sie   eine   Pauschale   pro   Monat   bezahlen,   die   der   Mitarbeiter   bei   Ihnen   gearbeitet   hat.   Sie   gehen   hier   kein Risiko   ein,   da   Sie   nur   die   Monate   bezahlen   die   der   Mitarbeiter   bei Ihnen gearbeitet hat. Zusammenfassung der Vermittlungskosten Für   unter   0,55   Cent   pro   geleisteter Arbeitsstunde   erhalten   Sie   Ihren   Hilfsarbeiter.   Die Abrechung   erfolgt über   eine   monatliche   Pauschale,   nicht   über   Stundenabrechnungen,   damit   ist   der   zu   zahlende   Betrag immer gleichbleibend und für Sie kalkulierbar. Hinzu kommen ggf. die Reisekosten für die Hilfsarbeiter. (3. Teil) Was müssen die Bewerber an Bickmann-Marketing bezahlen? Diese   Frage   hören   wir   tagtäglich,   da   leider   unseren   Kunden   von   den   rumänischen Arbeitskräften   teilweise   “Märchen”   erzählt   werden.   Wir   werden   als   Abzocker   dargestellt   und   angeblich würden wir monatlich von den Arbeitskräften Vermittlungsgebühren nehmen. ALLES FALSCH! Die   Arbeitskräfte   müssen   an   die   Personalvermittlung   Bickmann-Marketing,   also   nicht   an   den   rumänischen Vermittler     (BM-TOURING     SRL)     eine     pauschale     Gebühr     einmalig     bezahlen.     Dieser     Betrag     ist     eine Betreuungsgebühr   für   die   rumänischen   Arbeitskräfte,   die   uns   während   Ihrer   Zeit   bei   dem   Arbeitgeber   bei Fragen    oder    Problemen    kontaktieren    können.    Weiterhin    überprüfen    wir    den    Vermittlungsvertrag    auf Einhaltung des Mindestlohns. KEINE MONATLICHEN GEBÜHREN!
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Was kostet die Vermittlung von

Hilfskräften bei Firma Bickmann?

Warum finde ich keine Preise auf Ihrer Internetplattform? Ganz einfach - Wir möchten den Wettbewerb nicht schlau machen und haben sehr schlechte Erfahrungen mit unehrlichen Wettbewerbern gemacht. Wer ein ehrliches Interesse an unserer Dienstleistung hat, der kann bei uns Anfragen und erhält genau erklärt was unsere Dienstleistung kostet. Wir vermitteln Menschen, keine Ware! Und so verstehen wir auch unsere Dienstleistung. Hintergrund der Vermittlungsgebühren Bei Gründung der Personalvermittlung Bickmann- Marketing wollten wir die Vermittlungskosten für die Rumänischen Arbeitskräfte so gering wie möglich halten. Teilweise wurde die Vermittlung schon damals von den Betrieben bezahlt. Bis vor wenigen Jahren konnte die Personalvermittlung Bickmann- Marketing noch Vermittlungsgebühren von den zu vermittelnden Hilfskräften vorwiegend aus Rumänien nehmen. Im Zuge der Gesetzesänderungen in Rumänien wurde dies allen vermittelnd tätigen Unternehmen gesetzlich untersagt. Grundlage stellt hier das Gesetz 156/2000 aus Rumänien dar, welches die Vermittlung von Arbeitskräften aus Rumänien regeln soll. Dieses Gesetz gilt insbesondere für alle vermittelnd tätigen Firmen. Unsere Gebührenzusammensetzung Unsere Vermittlungsdienstleistung läßt sich aufgrund der komplexität und der Aufwändigkeit der Vermittlungstätigkeit und den damit verbundenen Personaleinsatz nicht unentgeltlich durchführen. Leider hat es Google bisher nicht verstanden daß unser Unternehmen gewachsen ist und sich die Zeiten geändert haben und leider finden sich noch immer Artikel aus der Zeit vor der Gesetzesumstellung (siehe Hintergrund) die aussagen unsere Dienstleistung sei unentgeltlich, das stimmt natürlich nicht! Unsere Vermittlungskosten lassen sich in 3 Teile aufspalten, von denen der Arbeitgeber jedoch nur 2 Teile bezahlen muss: 1. Teil “Die Bearbeitungsgebühr” Die Bearbeitungsgebühr wurde vor einigen Jahren bei der Personalvermittlung Bickmann-Marketing eingeführt und wurde vom Preis her stetig an die aktuelle Situation angepasst. Diese Gebühr wird pro Auftragserteilung fällig und ist unabhängig von der Anzahl der vermittelten Arbeitskräfte einmalig pro Auftrag fällig. Also ob Sie 1 Person anfordern oder 100 Personen, macht hierbei keinen Unterschied. Sie dient zur Deckung der Kosten für die Bearbeitung sämtlicher Dokumente und der Kommunktion zwischen den Vermittlungsbüros. 2. Teil “Die monatliche Vermittlungsgebühr” Der eigentliche Vorteil der Vermittlung über die Personalvermittlung Bickmann-Marketing ist, daß wir einen Teil Ihres Risikos übernehmen. Sie müssen pro angefangenem Monat eine Vermittlungspauschale bezahlen, die wir Ihnen am Monatsanfang in Rechnung stellen und per SEPA - Mandat konfortabel für alle Seiten abrechnen. Sollte der Mitarbeiter nur 1 Monat bleiben und einfach abreisen, müssen Sie dies umgehend bei uns melden und die Berechnung der Monatspauschale wird in  eine Endabrechnung umgewandelt oder Sie vereinbaren mit uns über einen weiteren Vermittlungsvertrag eine Alternativperson ohne das eine Endabrechnung gestellt wird. Mit dieser Regelung können wir fair und für Sie vorher kalkulierbar unsere Vermittlung durchführen. Die Vermittlungspauschale liegt, heruntergerechnet auf eine 40 h Woche (also 173 h im Monat), unter 0,55 Cent pro Arbeitsstunde. Dies ist im Vermittlungsbereich sehr preisgünstig. Weiterhin haben Sie den Vorteil daß Sie eine Pauschale pro Monat bezahlen, die der Mitarbeiter bei Ihnen gearbeitet hat. Sie gehen hier kein Risiko ein, da Sie nur die Monate bezahlen die der Mitarbeiter bei Ihnen gearbeitet hat. Zusammenfassung der Vermittlungskosten Für unter 0,55 Cent pro geleisteter Arbeitsstunde erhalten Sie Ihren Hilfsarbeiter. Die Abrechung erfolgt über eine monatliche Pauschale, nicht über Stundenabrechnungen, damit ist der zu zahlende Betrag immer gleichbleibend und für Sie kalkulierbar. Hinzu kommen ggf. die Reisekosten für die Hilfsarbeiter. (3. Teil) Was müssen die Bewerber an Bickmann- Marketing bezahlen? Diese Frage hören wir tagtäglich, da leider unseren Kunden von den rumänischen Arbeitskräften teilweise “Märchen” erzählt werden. Wir werden als Abzocker dargestellt und angeblich würden wir monatlich von den Arbeitskräften Vermittlungsgebühren nehmen. ALLES FALSCH! Die Arbeitskräfte müssen an die Personalvermittlung Bickmann-Marketing, also nicht an den rumänischen Vermittler (BM-TOURING SRL) eine pauschale Gebühr einmalig bezahlen. Dieser Betrag ist eine Betreuungsgebühr für die rumänischen Arbeitskräfte, die uns während Ihrer Zeit bei dem Arbeitgeber bei Fragen oder Problemen kontaktieren können. Weiterhin überprüfen wir den Vermittlungsvertrag auf Einhaltung des Mindestlohns. KEINE MONATLICHEN GEBÜHREN!
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